Kann ich mich als Hartz IV Empfänger selbständig machen?
Zitat von AndreasH am Januar 23, 2023, 5:22 p.m. UhrJa, als Hartz 4 Empfänger können Sie sich selbstständig machen. Allerdings müssen Sie Ihre Selbstständigkeit dem Jobcenter melden und Ihre Einkünfte und Ausgaben regelmäßig offenlegen. Es kann auch sein, dass das Jobcenter von Ihnen verlangt, dass Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor Sie Ihre Selbstständigkeit aufnehmen dürfen, wie z.B. einen Businessplan erstellen, um nachzuweisen, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Es empfiehlt sich daher, sich vor Aufnahme einer Selbstständigkeit mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen.
Ja, als Hartz 4 Empfänger können Sie sich selbstständig machen. Allerdings müssen Sie Ihre Selbstständigkeit dem Jobcenter melden und Ihre Einkünfte und Ausgaben regelmäßig offenlegen. Es kann auch sein, dass das Jobcenter von Ihnen verlangt, dass Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor Sie Ihre Selbstständigkeit aufnehmen dürfen, wie z.B. einen Businessplan erstellen, um nachzuweisen, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Es empfiehlt sich daher, sich vor Aufnahme einer Selbstständigkeit mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen.
